Die Preise für Schönheitsoperationen in Tunesien werden in keinem Fall von der Sozialversicherung übernommen. Alle damit verbundenen Ausgaben (Konsultationen, Bilanzen, chirurgischer Eingriff, Krankenhausaufenthalt usw.) müssen Sie selbst bezahlen. Für die Folgen einer Schönheitsoperation in Tunesien können keine Arbeitsunterbrechungen verordnet werden. Einige Operationen können jedoch aufgrund ihres wiederherstellenden Charakters von der Sozialversicherung übernommen werden.
Schönheitsoperationen mit wiederherstellendem Zweck werden in Ihrem Wohnsitzland übernommen, z. B. bariatrische Chirurgie, Brustrekonstruktion nach einer Krebserkrankung, sehr große Brüste, die Rückenschmerzen verursachen können, Otoplastik bei Kindern zur Korrektur abstehender Ohren…
Wenn Sie sich jedoch für Tunesien entscheiden, um diese Eingriffe vornehmen zu lassen, ist die Kostenübernahme nicht gültig und die Kosten für die Schönheitsoperation in Tunesien müssen vollständig von Ihnen getragen werden.